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   BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,8765
BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05 (1) (https://dejure.org/2007,8765)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - X ZR 20/05 (1) (https://dejure.org/2007,8765)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05 (1) (https://dejure.org/2007,8765)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 17959
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73

    Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05
    Wegen der Unterbrechung des Verfahrens (§ 240 ZPO) hätte weder am 7. Januar 2005 mündlich verhandelt noch am 11. Januar 2005 ein Urteil verkündet werden dürfen; auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es nicht an (BGHZ 66, 59, 61).

    Obwohl die Prozesshandlungen der Parteien unwirksam sind (§ 249 Abs. 2 ZPO), ist das Urteil nicht nichtig, sondern mit dem gegebenen Rechtsmittel anfechtbar (BGHZ 66, 59, 61 f.).

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05
    Denn die Aufhebung des Berufungsurteils dient gerade dazu, die Unterbrechungswirkung durchzusetzen; sie ist daher unbeschadet einer fortdauernden Unterbrechung des Verfahrens im Übrigen auf den Antrag des Insolvenzschuldners möglich (BGH, Urt. v. 16.1.1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445; Beschl. v. 29.6.2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05
    Denn die Aufhebung des Berufungsurteils dient gerade dazu, die Unterbrechungswirkung durchzusetzen; sie ist daher unbeschadet einer fortdauernden Unterbrechung des Verfahrens im Übrigen auf den Antrag des Insolvenzschuldners möglich (BGH, Urt. v. 16.1.1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445; Beschl. v. 29.6.2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05
    Das aufgrund einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers durchgeführten mündlichen Verhandlung erlassene Berufungsurteil ist zuungunsten einer Partei ergangen, die nicht nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war; ein solcher Verfahrensfehler begründet den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO (BGH, Urt. v. 5.11.1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446; Urt. v. 21.6.1995 - VIII ZR 224/94, NJW 1995, 2563).
  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 208/87

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 20/05
    Das aufgrund einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers durchgeführten mündlichen Verhandlung erlassene Berufungsurteil ist zuungunsten einer Partei ergangen, die nicht nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war; ein solcher Verfahrensfehler begründet den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO (BGH, Urt. v. 5.11.1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446; Urt. v. 21.6.1995 - VIII ZR 224/94, NJW 1995, 2563).
  • BGH, 27.01.2009 - XI ZR 519/07

    Aufhebung eines auf eine nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das

    Da der Beklagte zu 2) seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ordnungsgemäß vertreten war, beruht das Berufungsurteil auf einem Verfahrensfehler, der den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO begründet (BGHZ 172, 250, 251 f. Tz. 7; BGH, Urteile vom 5. November 1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446 und vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05, [...] Tz. 7 m. w. Nachw.).

    Er besteht deswegen unabhängig davon, ob dem entscheidenden Gericht die den Verfahrensfehler auslösende Tatsache, hier die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bekannt war (BGHZ 66, 59, 61 ; BGHZ 172, 250, 251 f. Tz. 7; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05, [...] Tz. 7).

    Die Aufhebung des Berufungsurteils dient dazu, die rechtlichen Wirkungen der im Berufungsverfahren eingetretenen Unterbrechung des Verfahrens durchzusetzen, und ist daher ohne Rücksicht auf Dauer der Unterbrechung auszusprechen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, WM 1997, 486, 487 und vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05, [...] Tz. 8).

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 191/08

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

    Die frühere Beklagte war seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ordnungsgemäß vertreten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05, bei [...] und vom 27. Januar 2009 - XI ZR 519/07, MDR 2009, 583).
  • FG Hamburg, 20.08.2011 - 3 K 151/11

    Insolvenzordnung: Fortbestand einer Prozessvollmacht bei vorläufiger

    Diese Formulierung ist nämlich nicht im Sinne einer Nichtigkeit zu verstehen; sondern ein solches trotz Verfahrensunterbrechung gemäß § 155 FGO i. V. m. §§ 240, 249 ZPO ergangenes Urteil kann nach ständiger Rechtsprechung nur mit dem gegebenen Rechtsmittel angefochten und daraufhin durch das Rechtsmittelgericht aufgehoben werden (vgl. Bundesgerichtshof --BGH-- vom 23. Oktober 2007 X ZR 20/05 (KG), BeckRS 2007, 17959, Juris; vom 21. Juni 1995 VIII ZR 224/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2563; vom 29. Januar 1976 IX ZR 28/73, BGHZ 66, 59; in der Parallelsache BFH vom 30. September 2004 IV B 42/03, BFH/NV 2005, 365).
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